Nach §30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr
Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem
Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Richter dem Berufsrichter
gleichgestellt. Im Vorfeld zur Neuwahl der Schöffen*innen in 2023 bieten wir Ihnen
Informationen über das Wahlverfahren sowie über die Rechte und Pflichten von
Schöffinnen und Schöffen.
Diese Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.